Die Zertifizierungsstellen sind von dem Systemanbieter unabhängige Rechtspersonen. Sie müssen rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von ihren Auftraggebern sein sowie über eine ausreichende Ausstattung und Qualifikation der Mitarbeiter und ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (einschließlich Beschwerdeverfahren) verfügen, um die Zertifizierung für SUSTAINABLE PRECAST durchzuführen.
Auf Antrag kann der Bund Güteschutz als Systemanbieter eine Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung SUSTAINABLE PRECAST anerkennen, sofern die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit einer Zertifizierungsstelle wird über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 oder gleichwertige Nachweise sichergestellt.
Die Leitung der Zertifizierungsstelle sowie die von der Zertifizierungsstelle benannten Auditoren/Auditorinnen verfügen über den Abschluss eines fachlich einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums sowie mehrjährige Erfahrung in der Überwachung von Bauprodukten oder Managementsystemen. Alle Auditoren/Auditorinnen nehmen regelmäßig an vom Systemanbieter anerkannten Schulungen teil.